AISCHGRÜNDERDer Aischgründer ist seit November 2012 eine nach EU- Recht geschützte geographische Angabe. Er reiht sich damit ein in Spezialitäten wie Schwarzwälder Schinken, Lübecker Marzipan und Nürnberger Lebkuchen. Durch den Schutz kann der Verbraucher sicher sein, dass der Karpfen, den er verzehrt, wirklich aus dem Aischgrund stammt. In der sogenannten Spezifikation wurden Erzeugungsbedingungen festgelegt, die zu einer hervorragenden Qualität der Karpfen führen.
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