Herkunftszeichen

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Nach traditionellem Verfahren muss ein Produkt aus einer bestimmten Region, die eine geschützte geographische Angabe (g.g.A) besitzt, erzeugt und/oder herstellt und/oder auch in dieser verarbeitet werden.

Die Rohstoffe müssen nicht unbedingt aus der Region stammen, dennoch ist dies bei einigen Spezialitäten der Fall.
Als „Bayerisches Bier“ darf zum Beispiel nur Bier verkauft werden, welches in traditioneller Brauweise und gemäß dem Bayerischen Reinheitsgebot hergestellt wurde: aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.

Der Aischgründer Karpfen, die Bayerische Brezel sowie die Nürnberger Lebkuchen sind so vor Fälschungen geschützt.

Bei den Landwirten bzw. den Herstellern und zum Teil auch im Handel kontrollieren neutrale Prüfstellen die Einhaltung.