Erzeugerbedingungen

Die Erzeugerbedingungen sorgen dafür, das der Karpfen einen niedrigen Fettgehalt aufweist.

Dieser darf beim Aischgründer Karpfen maximal 10 % betragen.

Der Verbraucher hat daher die Sicherheit, nicht nur einen Fisch aus der Region, sondern auch einen Fisch von bester Qualität zu erhalten.

Nur Teichwirte, die diese Bedingungen akzeptieren und sich in das Register der Teichgenossenschaft eintragen lassen, dürfen ihre Karpfen "Aischgründer Karpfen" nennen.

 

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